| Dunkles
Wasser |
| Theodor Baader deutet den Namen Rapen als
"dunkles Wasser" oder "schwarzes Wasser". Rapen sei
ein Wassername, meint er und verweist auf den Wasserreichtum des Gebietes. |
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Rapen
ein Wassername
Wasserreichtum
im Frühjahr 1994 an der Ewaldstr./Gutacker. Hier, bei 55 m über
NN, fließt alles Wasser Rapens zusammen. Rapens Höhenunterschiede
sind beachtlich: Stimberg 156 m, Dillenburg 83 m, Schachtstr. 59 m,
Kreuzung Hübner 77 m, Rütershoff 76 m, Hoher Kamp (vor
Horneburg) 72 m |
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| Zweige,
die auf der Erde liegen |
| Eine andere Namensdeutung gibt uns H.
Jellinghaus. Nach seiner Erklärung ist es sehr wahrscheinlich, daß der
Name unserer Bauerschaft von einem "Baum, dessen Zweige auf der Erde
liegen", stammt. |
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| Keltischer
Name |
| Auf eine dritte Deutung verwies Rektor
Clemens Höppe. Rapa könne keltischen Ursprungs sein. In keltischer
Sprache habe das Wort Rapa unserem Begriff Dorf entsprochen. In diesem
Zusammenhang könnte die unterschiedliche Schreibweise unseres Ortsnamens
in den Werdener Urbaren für die Jahre 1140 und 1240 bedeutungsvoll sein.
Ersteres nennt unsere Bauerschaft Rapa, wogegen im zweiten der Name Rapen
Verwendung findet. Wenn bis 1240 der Name sich von Rapa zu Rapen geändert
haben sollte und die Vermutung eines keltischen Ortsnamens zuträfe, dann
können wir die Namensgebung entschieden früher ansetzen, folgerichtig in
keltischer Zeit. Wir müssen dann jedoch voraussetzen, dass während aller
Siedlungsperioden der keltische Name über 1000 Jahre lang erhalten
geblieben ist. |
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| Das
Gebiet |
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Rapen umfasst den Teil Oer-Erkenschwicks, welcher bis 1926 zu
Datteln gehörte. Es handelt sich dabei um
die Wahlbezirke 4, 5 und teilweise 6 oder anders ausgedrückt um
das Gebiet der katholischen Pfarrgemeinde St. Marien vermehrt um das
Gebiet der alten Diller Mark im Norden und die südlich gelegenen Fluren
Horneburger Feld, Hübbelkamp, Das Esselsche und Hoher Kamp.
Man kann auch sagen, Rapen umfasst das Gebiet der historischen
Bauerschaft Rapen im Kirchspiel Datteln. Sie wurde im Jahre 1825 erstmals
vermessen. Damals entstanden folgenden Flurkartenblätter:
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Flur 26, Blatt 1, 2, und 3
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genannt Bauerschaft Rapen, Diller Mark
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Flur 25, Blatt 1 und 2
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genannt Bauerschaft Rapen, Steinrapen
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Flur 24, Blatt 1
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genannt Bauerschaft Rapen, das Horneburger Feld
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Im Süden, Osten und Norden ist die heutige Stadtgrenze identisch
mit der Grenze der historischen Bauerschaft. Die Westgrenze Rapens beginnt
südlich des Dachsberges und verläuft zuerst südlich zur Buschstraße in
Höhe Föhrenweg. Von dort wendet sie sich nach Osten und verläuft nördlich
des Friedhofes, kreuzt dann die Ahsener Straße und endet an einem Punkt
ca. 300 m westlich der Holtgarde in Höhe des Hauses Hubert Hüser.
Parallel zum Hilgenbach gestaltet sich der weitere Grenzverlauf. Die
Klein-Erkenschwicker- Straße wird westlich der Bergstraße und die
Ewaldstraße an der Robertstraße gequert. Weiter geht es in südlicher
Richtung zum Westerbach. Dessen Lauf folgt die Bauerschaftsgrenze nach
Osten bis zur Kreuzung Ludwigstraße/Horneburger Straße. Nun biegt die
Grenze nach Westen und folgt der Horneburger Straße bis zur Industriestraße.
Jetzt geht es weiter nach Süden bis zur Stadtgrenze.
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| Huberts
Heck, Zankapfel im Mittelalter |
| Der Gebietszipfel "Huberts Heck"
zwischen der Industriestraße, dem Westerbach und der Horneburger Straße
ragt von Westen her in das Rapener Gebiet hinein. Auf neueren Stadtkarten
findet sich hier die Bezeichnung "Gewerbegebiet Tüschenheide".Bei
diesem Gebietszipfel handelt es sich im wesentlichen um den Teil des Hofes
Schulte-Hubbert, der schon bald nach dem 15. Jahrhundert zum Pfarrsprengel
von St. Peter in Recklinghausen gelangte. Gestritten wurde vorher schon
zwischen den beiden Kirchen St. Amandus und St. Peter um die Abgaben des
Hofes. Der größere Teil des historischen Hofgrundes, nämlich 105 Morgen
Land, blieben jedoch bis auf den heutigen Tag in den Bauerschaftsgrenzen
Rapens. 1828 gehörten im Gebietszipfel "Huberts Heck" 36 Morgen
Land zum Hof Schulte-Hubbert.Ein Dokument des
Pfarrarchivs von St. Amandus sagt aus:"1325 ipso die purificationis
b. Mariae Virg. haben die damaligen Provisoren der Kirche zu Datteln
Lubbertus de Histede und Hugo de Veenninctorpe vor dem Altar des h.
Amandus zu Datteln und in Gegenwart vieler glaubwürdiger Zeugen eidlich
erklärt, daß mansum dictum to der Houe situm in Bekerapen mit all seinen
Gütern dem h. Amandus angehöre, und daß sich keiner irgend welches
Recht auf die Güter anmaßen könnte." Pfarrer Jansen schreibt 1881:
"Die Tradition hat sich erhalten, daß Schulte-Hubbert früher zu
Datteln gehört habe: er war der Schulte von Rapen, welches jetzt keinen
Schulten mehr hat. Das Haus steht jetzt in der Gemeinde Recklinghausen,
Bauerschaft Erkenschwick, hart an der Grenze von Rapen, jedoch liegen sehr
viele Ländereien des Hofes in Rapen, im Jahre 1828 noch 141 Morgen, davon
105 Morgen in dem Beckerapen, jetzt nach der Flurkarte Horneburger Feld
genannt. Er gibt noch immer Messgerste an Pastor und Küster von
Datteln." |
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| Wasserreichtum |
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Einiges ist noch vom vormaligen Wasserreichtum Rapens vorhanden. Vom
Lohäuser Berg kommt noch heute der Hegenbach. Er vereinigt sich etwa 120
m westlich des Hauses Klein-Erkenschwicker-Str. 235 (heute moslemischer
Gebets-/Versammlungs-Saal) mit dem Hilgenbach. Beider Wasser fließt dann
unterirdisch durch eine Rohrleitung. An der Ecke Karlstraße/Steinrapener
Weg treten die Wasser als Steinrapener Bach wieder ans Tageslicht.
Ältere Rapener erinnerten sich noch an den Werderbach. Er kam von
Norden her aus dem heutigen Gebiet der oberen Bergstraße und floß an der
Werderstraße in den damals offenen Steinrapener Bach. Leider hat man
diesen schon um 1930 zu einem Vorfluter begradigt. Früher schlängelte er
sich dagegen durch die wunderschöne Bachaue des Rapener Tales bis zum
Gutacker. In der Krikedill, das ist das tieferliegende Gebiet von
Breimanskamp, sprudelten noch vor wenigen Jahren einige Quellen, deren
Wasser ebenfalls zum Steinrapener Bach flossen.
Noch immer fließt der Hachhausener Bach. Den Steinrapener Bach
erreicht er in Höhe des Hauses Rapen 23. Dort lag Reifs, später Köllings,
Kotten. Bis vor einigen Jahren lebte dort Theo Becker.
Ein weiterer Bach kommt aus Mersmanns Wiese zum Steinrapener Bach.
Er entspringt zwischen Verbandsstraße und Ewaldstraße am östlichen Ende
des Breiten Feldes unterhalb einer kleinen Böschung. An seiner Quelle lag
früher Breimans Hof (später Stegemann), der im Januar 1924 abbrannte. Wo
sich Steinrapener Bach und Westerbach zum Dattelner Mühlenbach
vereinigen, waren früher die Gutackerschen Mühlenteiche und das Schloss
Gutacker. Der Westerbach, heute ebenfalls ein tiefliegender, begradigter
Vorfluter, kam von der Dahlbrede an der mittleren Westerbachstraße in
Erkenschwick. Der Esseler Bruchgraben floß an der Verbandsstraße in den
Westerbach, wurde aber inzwischen auf Rapener Gebiet völlig verrohrt.
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| Die
alten Bäche werden wiederkommen |
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Rapen bietet dem Betrachter viele reizvolle und schöne
Landschaftsansichten. Teile der historischen Bauernlandschaft sind noch
vorhanden. Trotzdem denken all jene, die sich an das Rapener Tal der frühen
60er Jahre erinnern, mit Wehmut an das alte Landschaftsbild zurück, bevor
dort die Gewerbeflächen erschlossen wurden und noch die Dillenburg von
der Anhöhe ins Tal schaute.
Gott sei es gedankt, dass die alten Bachauen wieder hergestellt
werden sollen. Der Lippeverband kauft zur Zeit entsprechende Grundstücke
von den Anliegern der Bäche. Später sollen die Abwässer durch
Rohrleitungen unter der Erde zur Kläranlage in Datteln fließen. Darüber
wird sich dann ein neues Fließsystem für die Oberflächenwässer
ausbreiten, sprich, richtige Bäche mit Fischen und Fröschen, Sümpfen
und Tümpeln und der ganzen bekannten Bachflora werden aufs Neue
entstehen. So hoffen wir, dass einige Quellen wieder Wasser abgeben
werden, wenn die jetzt so tiefliegenden Vorfluter nicht mehr da sind.
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| Vor
850 Jahren erstmals erwähnt |
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Mitte des 12. Jahrhunderts tritt Rapen aus dem Dunkel seiner frühen
Geschichte hervor. Gleich zweimal wird es in zeitgenössischen Schriftstücken
erwähnt. Zuerst lesen wir im Werdener Urbar F. um 1140:
De Rapa pro Suthervic 20 mo. hordei, herischillinc, pro vino 3 ob
Bei diesem Eintrag geht es um Abgaben, die an den Fronhof
Heldringhausen zu entrichten waren. Der Fronhof Heldringhausen befand sich
vor dem Recklinghäuser Viehtor. Er erhielt aus Rapa in der Nähe von
Suderwich 20 Malter Gerste, Herrenschilling und 3 Obulus für Wein. Beim
Urbar F. der Abtei Werden handelt es sich um ein Heberegister der
Propsteihöfe aus der Zeit des Propstes Gottfried. Malter ist hier wohl
ein Hohlmaß, Herrenschilling eine Geldsumme, Obulus ein Geldstück.
Der zweite Hinweis auf Rapen aus den Jahren 1150 / 1151 lautet:
Similiter banno nostro confirmamus terram quandam eidem ecclesie, quam
ipsi fratres emerunt a quodam Richardo de Rapen et fratre ipsius. Dieser
Eintrag steht in einer Urkunde des Stiftes Cappenberg. Bischof Werner von
Münster bestätigt darin einen Kaufvertrag. Richard von Rapen und sein
Bruder hatten dem Stift Cappenberg Land verkauft. Dies bekräftigt der
Bischof unter seinem Bann. Das bedeutet, jeder, der die Cappenberger Ansprüchen
aus dem Vertrag bezweifelt, wird mit dem Kirchenbann bedroht. Die Lage und
Größe des gekauften Grundstücks bleibt unerwähnt.
Das Werdener Urbar G. verzeichnet 1240:
Mansus Rapen 6 mo. siliginis, 8 mo. ordei, 5 d. et 3 ob.
Das Urbar G. ist ein Heberegister der Werdener Propsteihöfe in
Westfalen und in den Niederlanden aus der Zeit des Propstes Heinrich. Das
Register nennt für Rapen als Abgabe: 6 Malter Weizen, 8 Malter Gerste, 5
Denare, 3 Obuli. Denar ist ein Geldstück.
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| Rapen
und Gutacker |
| Um die Geschichte Rapens zu verstehen, muß
die historische Situation im näheren Umkreis und vor allen Dingen das
Leben der Gebiete und Institutionen betrachtet werden, in deren
Machtbereich sich die Bauerschaft befand, und an deren Schicksal die
Rapener zwangsläufig Teil hatten. Wir kommen nicht umhin, unser Augenmerk
auf das Dorf und Kirchspiel Datteln und auf die Horneburg zu richten, wenn
wir nach verwendbaren Aufzeichnungen suchen. Schloß Gutacker bedarf einer
eigenen Betrachtung. Gutacker gehörte sozusagen zu Rapen, oder Rapen gehörte
zu Gutacker, je nachdem wie man es betrachtet. Zu groß und stark war die
Zusammengehörigkeit zwischen Bauerschaft und Herrensitz. Zum einen war
der jeweilige Herr von Gutacker Rapens größter Landbesitzer,zum
anderen lebten die Menschen des Schlosses und die der Bauerschaft hautnah
beieinander. |
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| Bauerschaft
im Kirchspiel Datteln |
| Die Dattelner Kirche finden wir erstmalig
erwähnt in einer Bulle des Papstes Eugen III. Er bestätigt darin der
Benediktinerabtei Deutz den Besitz der Dattelner Kirche. In älterer Zeit
gehörten außer Rapen noch 9 weiter Bauerschaften zum Kirchspiel Datteln:
Markfeld, Pelkum, Natrop, Klostern, Redde, Hachhausen, Bockum, Hagem
und Meckinghoven. |
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| Horneburg,
der nächste Nachbar, geht eigene Wege |
| Horneburg hat früher ebenfalls zum
Kirchspiel von St. Amandus gehört. Dass in Horneburg schon immer eine
Kapelle bei der Burg vorhanden war, und ein Rector Cappellanus dort die
Messe las, hinderte die Dattelner Pastöre nicht, ihre Rechte den
Horneburger Pfarrkindern gegenüber durchzusetzen. Taufen, Eheschließungen
und Beerdigungen mussten in Datteln geschehen. Im 17. Jahrhundert wurde
dann längere Zeit zwischen Horneburg und Datteln über die Einrichtung
einer Horneburger Pfarrei gestritten. Horneburg argumentierte z. B. damit,
dass man im Winter die Kinder wegen der schlechten Wegeverhältnisse nicht
zur Taufe nach Datteln bringen könne. Die Beerdigungszüge nach Datteln wären
bei schlechtem Wetter nur über die Mühlenbrücke bei Gutacker möglich.
Dazu brauche man jedoch die Erlaubnis des Freiherrn von Westrem. Am 8.
Dezember 1670 entschied der Generalvikar Paulus Aussemius den Streit endgültig.
St. Maria-Magdalena in Horneburg wurde selbständige Pfarrei. Vorher war
schon das Taufrecht an die Kapelle in Horneburg erteilt worden.Rapen, das
nicht minder weit von Datteln entfernt war, gehörte weiterhin zur Kirche
St. Amandus. |
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| Die
historischen Höfe Rapens: Lasten, Abgaben, Dienstpflichten |
| Die im Jahre 1782 genannten Rapener Höfe
haben vorher bereits einige Jahrhunderte bestanden. Sie werden größtenteils
schon 1526 erwähnt. 1685 zählt man 12 Höfe in
Rapen mit einer Schatzung von 25 Talern. Der Rapener Hof Wiesmann gehörte
zu den größten Steuerzahlern des Kirchspiels mit einer Schatzung von 4
Talern. Schatzung war der Steuerwert eines Anwesens. Entsprechend diesem
Wert erhielt der Landesherr, für Rapen der Erzbischof von Köln, jährliche
Steuerbeträge. Bei Bedarf wurde die Schatzung mehr als einmal im Jahr
gefordert. Daneben hatten die Bauernhöfe noch verschiedene Abgaben an die
Pfarrkirche und an den Gutsherrn zu entrichten. Das waren außer Geld,
Getreide usw. auch Hand- und Spanndienste für den Gutsherren. Dazu kam
die Eigenhörigkeit der Personen. Wer auf dem Hof des Grundherrn geboren
wurde, der gehörte diesem als Leibeigener. Wollte er den Hof verlassen,
um zu heiraten, einen anderen Beruf zu erlernen oder zu studieren, benötigte
er die Einwilligung der Herrschaft. Deren Einwilligung war jedoch nur
gegen Bezahlung und vertraglicher Zusatzverpflichtungen zu erlangen. |
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Hof
Rennefeld
Neubau
von 1880/85 |
Hof
Bergmann
Grußpostkarte
ca. 1935 |
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| Gutackerscher
Gewinnbrief |
| Hier der Inhalt eines Gutackerschen
Gewinnbriefes, in welchem verschiedene Abgaben aufgeführt werden. Am 15.
Januar 1786 zahlt Wilhelm Rüping aus Meckinghoven der Freifrau Odilia von
Elverfeld, welche damals auf Gutacker regierte, 12 Reichstaler. Dieser
Betrag wurde fällig, weil besagter Rüping, Gutackerscher
Leibeigener auf Möllers-Kotten, sich mit Margarethe Luthe in einer
weiteren Ehe verheiratete. Elisabeth Möllers, seine vorherige Ehefrau,
war gestorben. Bei gleicher Gelegenheit werden Abgaben des Möllers-Kotten
an das Haus Gutacker schriftlich niedergelegt. Für zwei Gärten und einen
Acker sind jährlich zu erbringen: 5 Reichstaler Pacht, außerdem ein
Gewinngeld von 2 Reichstalern, 4 Hühner, zwei Enten und eine Gans und wöchentlich
ein Dienst auf dem hochadeligen Haus Gutacker. Wenn der Dienst nicht
gefordert wird (weil nicht benötigt?), sind als Ersatz 3 Reichstaler
jährl. zu entrichten. 4 Stück "Werken" Garn sind jährlich für
das Schloss zu spinnen. Aus dem zum Kotten gehörenden "Büschchen"
darf kein Holz entnommen werden. Als besondere Gnade wird den Eheleuten
versprochen, dass eines ihrer Kinder, "so der Herr ihnen Erben geben
werde", einen Freibrief erhalten soll. |
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| Rapen
zahlt zum Dattelner Armenfonds |
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Ohne Sozialfürsorge ging es auch im Kirchspiel Datteln nicht. 1541
gründete man einen Armenfonds. Im Gegensatz zur älteren Praxis, Almosen
zu sammeln und unverzüglich zu verteilen, wurde jetzt ein Stiftungsvermögen
gebildet. Schon lange vorher gab es festgesetzte Almosentage in Verbindung
mit religiösen Feiertagen. An bestimmten Festtagen mussten Naturalabgaben
für die Armen gegeben werden. Zwei sogenannte Spendemeister (Spindemester)
sammelten und verteilten die Gaben. Nun aber, im Jahre 1541, errichtete
man ein Stiftungsvermögen, den Armenfonds. Die Urkunde darüber ist im
Pfarrarchiv Datteln vorhanden (bischöfliches Archiv Münster). Unter den
ersten Stiftern finden wir aus Rapen: Johan von Westrem zum Gutacker mit
zwei Scheffel Land und 2 Scheffel Roggen. Die Bauerschaft Steinrapen gibt
zwei Scheffel Land, Dyrick Loette und Trine "sine husvrowe" ein
halb Scheffel Roggen zeitlebens, Johan Breyman 8 Goldgulden.
In den folgenden Jahrhunderten tat der Armenfonds viel Gutes. Die
Unterlagen sagen auch aus, dass der Armenfonds Geld auslieh und Grundstücke
verpachtete. Noch 1869 erhält die Kreis-Chaussee-Baukasse des Kreises
Recklinghausen ein Darlehn von 580 Talern zu 4,5 % Zinsen.
Manchmal gab es auch Streitereien um das Fonds-Vermögen, wie
folgendes Beispiel zeigt. 1789 verweigerte Frau Winkelmann aus Rapen den
Scheffel Korn für ihr Armenland. Sie führte mehrere Gründe an. Erstens
wisse man nicht, welches von zwei in Frage kommenden Grundstücken das
Armenland sein solle; zweitens hätte sie und "uralte Leuth"
niemals davon gehört, dass Winkelmanns Hof der Armenkasse etwas gegeben
habe; drittens habe sie ihr ganzes Gut mit dem angeblichen Stück
Armenland von Ihrem Herrn, dem Herrn von Westrem übernommen.
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| Messkorn
für St. Amandus |
| Jeder Bauernhof Rapens musste an die St.
Amandus-Kirche das sogenannte Messkorn geben. Es wurde von Fuhrleuten in
Begleitung eines Geistlichen eingesammelt, und zwar immer am gleichen Tag
im Jahr. Für Rapen war das der Dienstag nach Hl. Drei Könige. Seit
alters her musste jeder Hof einen Scheffel Gerste abliefern. Einige Höfe
waren zusätzlich mit einem Scheffel Hafer belastet. Erst 1883 verordnete
die preußische Regierung, dass die noch aus dem Mittelalter stammende
Messkornabgabepflicht gegen einmalige Zahlung abgelöst werden solle. |
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| 200
Jahre Leben mit Landsknechten |
| Gutacker und Rapen hatten durch die
Jahrhunderte immer wieder unter dem Einfall großer Soldatenkontingente zu
leiden. Diese versorgten sich hier oder schlugen ihr Winterquartier auf. Für
die Rapener Bevölkerung war das jedes mal eine Katastrophe. Das Vieh
wurde aus den Ställen gestohlen, Kleidung, Pferde und Gerätschaften
requiriert, Hand- und Spanndienste gefordert und so mancher junge Mann
mehr oder weniger freiwillig mitgenommen und zum Soldaten gepresst. Frauen
und Mädchen waren vor ständigen Belästigungen nicht sicher. Zu
Kampfhandlungen kam es selten. Es war einfach so, dass seit den
Truchsessischen Wirren im Jahre 1583 kaum 10 zusammenhängende Jahre
vergingen, in denen nicht Heereshaufen in unsere Gegend einfielen. |
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| Gutacker
brennt |
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Am 2. September 1588 überfielen 600 Mann unser Gebiet. Sie plünderten
das Haus Gutacker und steckten es in Brand. Den Bauern trieben sie das
Vieh fort. Frauen und Mädchen, die sich nicht verstecken konnten, wurden
geschändet und Männer, junge und alte, mitgenommen und nur gegen Lösegeldzahlung
wieder freigelassen. Nach dieser furchtbaren Zerstörung in Rapen und auf
der Burg Gutacker ermahnte der vestische Statthalter von Raesfeld den Adel
zu äußerster Wachsamkeit und zur besseren Bewachung der Häuser.
Die Burg Gutacker war zerstört. Es folgte der Wiederaufbau. Ein
modernes Schlossgebäude stand nach kurzer Zeit in der Rapener Landschaft.
Für die damalige Zeit und für unser Rapen recht groß. Ca. 52 m lang und
ca. 35 m breit, von Wasser umgeben, daneben die Wirtschaftsgebäude.
Eigentlich konnte sich die Familie von Westrem zum Gutacker diesen
Prachtbau nicht erlauben. Vermutlich fehlte ihr das Eigenkapital dazu.
Obschon die eigenhörigen Bauern unentgeltlich am Bau arbeiteten, musste
doch überall Geld geborgt werden. Die Zeiten waren so beschwerlich, daß
Rückzahlungen und Zinsen lange Zeit geschuldet blieben. So lesen wir
unter dem 20. März 1593, dass die Pfarre St. Amandus dem Herrn von
Westrem zum Gutacker 104 Gulden, 143 Taler, 148 Malter und 1 Scheffel
Roggen und 10 Taler für eine Handschrift gegeben habe, Zinsen und Rückzahlung
jedoch nicht einträfen.
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| Verschuldung
wegen Kontributionszahlungen |
| Im Dreißigjährigen Krieg war unsere Gegend
fast ununterbrochen mit Soldaten belegt. Wenn die Truppen der einen Partei
abgezogen waren, erschienen meist noch am gleichen Tage die der nächsten.
Die neuen Besatzer forderten gleiches und oft noch mehr als die
vorherigen, obschon die Bevölkerung bereits total ausgeplündert worden
war. Es gleicht einem Wunder, dass die Menschen trotzdem weiterhin ihrer
Arbeit nachgingen und immer wieder aufs Neue die Schäden behoben, Vorräte
anlegten und Schulden bezahlten. Nicht nur der Einzelne, nein, auch die
Gemeinheiten waren gezwungen, sich zu verschulden. So mußte unter anderem
die Bauerschaft Meckinghoven "in ihren Nöthen zur Abzahlung der
Kontribution von 1633" 66 Taler vom Kellner Vincenz Fabrizius in
Horneburg ausleihen. Während der französischen Expansionskriege lagen
zwischen 1670 und 1690 ständig Truppen in unserem Gebiet. Ab 1671 weist
das Dattelner Taufregister Geburten aller Nationalitäten auf.
Brandenburger, Spanier, Holländer, Franzosen, Reichstruppen, Soldaten
aller Herren Länder gaben sich förmlich die Klinke in die Hand. Im
Siebenjährigen Krieg, 1756 bis 1763, war es noch schlimmer. Wir dürfen
vermuten, dass auch die Rapener Gemeinheit sich in dieser Zeit erheblich
verschulden musste. |
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| Feudalherrschaft
geht zu Ende |
| Die 19 Rapener Hausstätten gliederten sich
im Jahr 1782 in 7 Bauernhöfe, 5 Kötterstellen und 7 Heuerlingshäuser.
Sieben Grundherren besaßen alles in Rapen. Menschen, Häuser und Ländereien
waren ihr Eigentum. Der Besitz war folgendermaßen unter ihnen verteilt:
Ein Gehöft gehörte der kurfürstlichen Kellnerei Horneburg, eines dem
Domkapitel zu Köln, ebenfalls ein Gehöft dem Freiherrn von Westerholt
und zwei dem Kloster Flaesheim. Zwei Höfe gehörten den beiden Brüdern
von Westrem zum Gutacker. Der große Rest, 12 Anwesen, waren Eigentum des
hochadeligen Hauses Gutacker und damit der Familie von der Lippe. Knapp
100 Menschen lebten in Rapen. |
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| Aufhebung
der Leibeigenschaft in Rapen |
| Vor 200 Jahren änderte sich schlagartig die
alte Struktur. Die französische Revolution und in ihrer Folge Napoleon
vernichteten die uralte Feudalordnung. Eine neue Ordnung befreite die
Menschen aus der Leibeigenschaft. Nach dem Frieden von Luneville am 9.
Februar 1801 und dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 übernahm der
Herzog von Arenberg die Herrschaft im Vest Recklinghausen. Die
Regierungsepoche der Kölner Erzbischöfe und Kurfürsten war beendet. Die
Klöster wurden mit einem Federstrich enteignet. Statt der kirchlichen
Herren war der Herzog von Arenberg nun Grundherr der entsprechenden Höfe.
Das neue bürgerliche Recht, der Code Napoleon, wurde am 1. Juli 1808 in
der nunmehrigen Grafschaft Recklinghausen eingeführt. Von diesem Tage an
waren auch alle Rapener nicht mehr leibeigene, sondern freie Bauern. Sie
durften fortan tun und lassen was sie wollten. Die Höfe gehörten ihnen
aber noch nicht. Über Nacht waren sie zu Pächtern geworden. Die
Freiherrn von Westrem zum Gutacker und von der Lippe hatten keine ihrer Ländereien
verloren. Ob zu dieser Zeit die vormalige Besitzung des Freiherrn von
Westerholt auch Westremsches Eigentum geworden war, ist noch nicht ganz
geklärt. |
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| Neues
Recht verunsichert Grundherrn und Bauern |
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Alle Rapener waren nun frei aber auch voll eigenverantwortlich. Da
hieß es, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Der Grundherr war nicht
mehr der Übervater, der letztendlich zur Fürsorge gegenüber seinen
Eigenhörigen verpflichtet war. Der Leibeigene wurde freier Pächter, der
Grundherr war nun Pachtherr. War bis dahin das Verhältnis der beiden ähnlich
dem zwischen Kindern (Leibeigene) und Eltern (Grundherren) gewesen, so
gestaltete sich die Verbindung nun zu einem, wie man heute sagen würde,
mehr oder minder knallhartem Geschäftsverhältnis, in dem nur noch
Geldwerte eine Rolle spielten.
Da der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen noch sehr
unterentwickelt war, fehlte es den Bauern an Geld für die Pachtzahlungen.
Bisher war alles darauf eingestellt gewesen, Feldfrüchte und Vieh direkt
beim Grundherrn abzuliefern. Mit den Handwerkern in Datteln und mit
anderen Bauern betrieb man eine Art Tauschhandel und rechnete einmal im
Jahr, i. d. R. zu Martini, alles gegeneinander auf, um den verbleibenden
Saldo mit Geld auszugleichen, oder man blieb ihn schuldig. Viel Geld war
verständlicherweise nicht im Umlauf. Das neue System der Pachtzahlung
traf dadurch auf große Hindernisse. Die Bauern blieben oft ihre
Pachtzahlungen schuldig, was dazu führte, dass die Pachtherrn ihrerseits
unter leeren Kassen litten.
Deshalb versuchten die Grundbesitzer ihre Höfe an die ehemaligen
Leibeigenen zu verkaufen. Außerdem forderten sie Ablösezahlungen für
den Verzicht auf Hand- und Spanndienste und andere Abgaben, die den Höfen
noch aus der Leibeigenschaft anhafteten (s. a. "Gutackerscher
Gewinnbrief" weiter oben). Oft wurde der Hof verkauft, die Hand- und
Spanndienste und anderen Pflichten verblieben jedoch beim Käufer. Erst um
die Jahrhundertmitte lösten gesetzliche Regelungen das Problem. Als
Beispiel eines Kaufvertrages, der gleichzeitig die Ablöse regelte, ist
der Vertrag vom 4. Oktober 1812 zwischen dem Freiherrn Wilhelm-Alexander
von Westrem zum Gutacker und Heinrich Reiners gen. Pashmann zu nennen.
Wenn Pächter und Grundherr einen Kauf- und Ablösevertrag
abgeschlossen hatten, blieb das große Problem der Bezahlung. Banken zur
Finanzierung gab es noch nicht in der Form und Vielfalt wie heute. Private
Geldverleiher schalteten sich ein. Hohe Verschuldung der Bauern war die
Folge. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten für einen Großteil der
Bevölkerung kann man sich leicht vorstellen.
Der Fall des Theodor Breiman, Rapen Nr. 1, zeigt beispielhaft die
Folgen der hohen Verschuldung. Vom 30. November 1837 datiert ein
Verzeichnis über die Breimanschen Schulden in Höhe von 2000
Reichstalern. Gläubiger waren die arenbergische Domäneninspektion, der
Regierungsrat Bracht, das Pastorat Horneburg und einige Kaufleute.
Arenbergs Forderungen datieren noch aus dem Jahr 1803, die der Horneburger
Kirche erstaunlicherweise aus dem Jahr 1729. Es folgten
Schuldverschreibungen, Pfändungen, Vergleiche. Am Ende war Breiman nicht
Besitzer seines Hofes sondern Pächter.
Ein anderes Beispiel weist auf das Problem der Ablösung von jährlich
wiederkehrenden Leistungen hin. Um den Fruchtzehnt abzulösen, verkauft im
Jahre 1856 der Höfner Heinrich Wellmann fast 20 Morgen Land. Der
Fruchtzehnt war eine jährliche Abgabe an den Grundherren, die noch aus
der Feudalzeit auf Grund und Boden lastete. Auch wenn man den Grund und
Boden von seinem Grundherrn gekauft hatte, bestanden die besonderen
Abgabepflichten, wie zum Beispiel der Fruchtzehnt, weiter und mussten
gesondert abgelöst werden. In der Regel wurde der 18- bis 20fache
Jahreswert bezahlt. Heinrich Wellmann konnte sich erst 48 Jahre nach dem
Ende der Leibeigenschaft von den grundherrlichen Forderungen befreien.
Trotz drückender Lasten ging man in Rapen zuversichtlich in die
neue Zeit. Denn, dass wirklich eine NEUE ZEIT angebrochen war, stand fest.
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